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Motorrad-Kaufvertrag

14 OKTOBER 2019
Ratgeber Motorrad verkaufen

Motorrad-Kaufvertrag

Motorrad-Kaufvertrag

Kaufverträge für Motorräder können schnell zustande kommen. Nehmen Sie sich aber ein wenig Zeit und beschäftigen Sie sich mit dem Thema um bei einem Motorradkauf oder Verkauf auf der Sicheren Seite zu sein.

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Wie einigen Motorrad-Besitzern vielleicht bekannt ist, kommen Verträge durch Willenserklärungen der beiden Vertragsparteien zustanden. Das heißt es bedarf nicht unbedingt einer schriftlichen Form damit ein Motorrad den Besitzer wechselt. Ein Vertrag kann somit auf verschiedenen Wegen geschlossen werden:

  • schriftlich
  • online über Applikationen oder Webseiten
  • per eMail
  • telefonisch
  • mündlich

Gerade im Internetzeitalter ist vielen Menschen nicht wirklich Bewusst wann der Kaufvertrag für sein Zweirad eigentlich zustande gekommen ist. Es ist somit durchaus möglich, dass aus einer normalen e-Mail Korrespondenz oder einem Telefonat bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag entsteht. Vorausgesetzt es lassen sich daraus ein konkretes Angebot des Verkäufers und eine Angebots-Annahme des Käufers ableiten. Wie aber so oft sind einige Möglichkeiten einen Vertrag zu schließen besser und von anderen ist abzuraten. Grundsätzlich ist aber jeder Vertrag einzuhalten, unabhängig auf welchem Wege er geschlossen wurde. Leider kommt es immer noch allzu häufig vor, dass man hört “ Ich habe doch nichts unterschrieben”. So eine Denkweise kann schnell zum Verhängnis werden.

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Verträge sind für schlechte Zeiten nicht für Gute

Ist ein Käufer mit dem gekauften Motorrad zufrieden ist es ziemlich egal wie der Vertrag entstanden ist. Unbequem wird es, wenn es zu Problemen kommt und eine der beiden Vertragsparteien mit der Transaktion unzufrieden ist. Spätestens dann stellt sich heraus, dass es relevant ist, auf die wichtigsten vereinbarten Eckpunkte in Form von

  • handgeschriebene Dokumenten
  • gespeicherte e-Mails
  • aufgenommenen Telefonaten
  • Faxen

zurückgreifen zu können um bestimmte Vereinbarungen, Fahrzeugeigenschaften und Zusicherung auch nachweisen zu können. Gerade bei mündlich geschlossen Verträgen wird es dann sehr schwierig sein Recht zu bekommen.Da in der Regel Aussage gegen Aussage stehen und wir bei einem Motorrad meistens über größere Geldbeträge sprechen, ist von mündlich geschlossenen Verträgen abzuraten. Momentan scheint noch der altbewährte, schriftliche Kaufvertrag die beste Lösung zu sein.

Ob es sich aber in Zukunft nicht allmählich ändern wird ist dahingestellt. Alle Angaben können mittlerweile elektronisch übermittelt werden und beliebig lang gespeichert werden. Die meisten Motorradhersteller vernetzen sich immer Stärker und übermitteln Wartungs-Historien in Clouds auf die von jedem Ort auf der Welt zugegriffen werden kann. Über eine Speicherung von Unfällen in einem zentralen Register wie es z.B. in England der Fall ist, kann auch manchmal gelesen werden. Auf einem Bildschirm unterschreiben ist für die meisten Deutschen nichts unübliches und die fortschreitende Abschaffung des Bargeldes könnte auch einen Teil zur Verdrängung der Verträge in Papierform beitragen. Wieso also nicht: Fahrzeugdokumente und Bilder per WhatsApp austauschen, Wartungshistorie sowie Unfälle online checken und das Motorrad per Blitzüberweisung bezahlen. Eine App fügt alles in eine Datei zusammen und nimmt vielleicht noch biometrischen Daten auf. Es wäre sogar denkbar, dass alle relevanten Vertragsdaten im Fahrzeug gespeichert sind. Diese bilden dann eine Vertragsgrundlage und müssen nicht handschriftlich aufgenommen werden.

Soweit ist es aber leider noch nicht, so dass die meisten Motorräder durch einen konservativen Kaufvertrag in Papierform den Besitzer wechseln.

Was beinhaltet ein guter Kaufvertrag für ein Motorrad?

Es gibt im Internet eine Vielzahl weiterer Vorlagen, die sich jedermann kostenlos herunterladen kann . Achten Sie aber auf die wichtigsten Inhalte:

  • Angaben zum Käufer und Verkäufer
  • Die Ware, in diesem Fall das Motorrad sollten eindeutig benannt sein. Mit Angabe der Marke, dem Modell und der Fahrgestellnummer ist das Minimum erfüllt. Beliebige weitere Angaben wie z.B. der Hubraum, Farbe usw. können natürlich auch mit aufgenommen werden.
  • Der Kaufpreis
  • relevante Fahrzeugeigenschaften wie Alter, Anzahl der Besitzer, Angaben zur Historie (z.B. Unfallschäden oder den Wartungen)
  • eventuelle rechte Dritter ( z.B. eine finanzierende Bank)
  • zusätzliche Vereinbarungen wie z.B. die Abmeldung durch den Käufer oder ein Ausschluss der Sachmängelhaftung

Neben diesen vorgenannten Fakten, die zwingend im Motorrad Kaufvertrag enthalten sein müssen, kannst du diesen noch um weitere freiwillige Angaben ergänzen. Wurde das Motorrad zum Beispiel gewerblich genutzt, kann das eine weitere mögliche Angabe im Kaufvertrag sein. Auch die Gesamtfahrleistung, also der aktuelle Kilometerstand, sind im Motorrad Kaufvertrag eine Angabe, die nicht fehlen sollte. Für deine Sicherheit unbedingt erforderlich ist zudem ein Passus, der wie folgt lauten könnte "Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers". Unter den schriftlichen Motorrad Kaufvertrag gehören dann die Unterschriften sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer sowie das aktuelle Datum. Lass den Käufer zudem auf dem Kaufvertrag schriftlich bestätigen, welche Dokumente er zum Motorrad erhalten hat; auch die Anzahl an Schlüsseln kannst du angeben. Als Verkäufer hingegen solltest du den Empfang des Kaufpreises (oder einer Anzahlung bei Ratenzahlung) schriftlich bestätigen.

Ebenfalls Sinn macht eine Aussage zur Ab- beziehungsweise Ummeldung im Kaufvertrag. Entweder du meldest das Motorrad noch vor dem Verkauf selbst ab oder du schreibst in den Kaufvertrag einen Satz wie "Der Verkäufer verpflichtet sich, das Motorrad bis zum (Datum) um- beziehungsweise abzumelden.

Wir haben eine kostenlose Vertragsvorlage für den Motorradankauf bzw. -verkauf vorbereitet und stellen die diese kostenlos zur Verfügung:

Weitere wichtige Hinweise für Deinen Motorrad Kaufvertrag

Möchtest du als Privatperson dein Motorrad an eine andere Privatperson veräußern, achte neben oben genannten Punkten auch auf Folgendes: Am besten lässt du das Motorrad vor dem Kauf von einer Werkstatt oder dem ADAC untersuchen. Mit einem solchen Untersuchungsprotokoll bist du auf der sicheren Seite und kannst dem Käufer nachweisen, dass das Motorrad keine gravierenden Mängel hat.

Lass dir auf jeden Fall den Ausweis des Käufers zeigen und verkaufe dein Motorrad nur dann, wenn die Person älter als 18 Jahre ist. Sollte sie jünger als 18 Jahre sein, lass dir eine Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zeigen. Meist möchte ein potentieller Käufer eine Probefahrt durchführen. Das sollte auch kein Problem sein. Wenn du ganz sicher gehen möchtest, fülle eine Haftungsvereinbarung für die Probefahrt aus oder lass dir für deren Dauer einen Pfand übergeben.

Ob du dich mit dem Käufer für eine Barzahlung oder eine Überweisung des fälligen Betrages entscheidest, bleibt dir überlassen. Welche Art der Zahlung gewählt wurde, sollte ebenso wie der Kaufpreis im Motorrad Kaufvertrag festgehalten werden. Wichtig: Der Betrag sollte dir komplett ausgezahlt werden. Lass dich nicht auf Stundungen oder Ratenzahlungen ein, denn womöglich bleibst du dann auf deinem Geld sitzen oder musst gar einen teuren Rechtsanwalt einschalten. Einigt ihr euch dennoch auf eine Ratenzahlung, händige dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erst dann aus, wenn du den kompletten Betrag erhalten hast.

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